Sonne Kroatien

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Kaufabwicklung - Kosten  beim Immobilienerwerb in Kroatien

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  1. Nach dem Kaufentscheid wird ein Vorvertrag abgeschlossen. Darin werden schon alle Kaufbedingungen wie der Preis, die Zahlungskonditionen, die Übertragungskosten und Steuern, der Übergabezeitpunkt und eventuelle Übernahme vom Inventar festgelegt.
     
  2. Der Vorvertrag ist mit einer Anzahlung - Kapara- verbunden. Die Kapara beträgt meistens 10 bis 15 Prozent von der Kaufpreis. Der Käufer verliert die geleistete Anzahlung, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist den Restbetrag zahlt. Der Verkäufer muss dagegen die doppelte  Höhe der Anzahlung an der Käufer zahlen, wenn er das Objekt während des Zeitraumes anderweitig verkauft hat.
     
  3. Der Kaufvertrag wird vom Rechtsanwalt aufgestellt und vom Notar beglaubigt. Danach wird der Vertrag  von Justizministerium begutachtet und vom Außenministerium bewilligt. (fals der Käufer in Kroatien eine Kapitalgesellschaft besitzt, kann die Immobilie auch ohne Bewilligung der Ministerien erworben werden). Es erfolgt eine zeitliche Grundbuchsperre und nach der Bewilligung und Zahlung vom Grunderwerbsteuer erfolgt die Eintragung im Grundbuch auf  Nahmen des Käufers.
     
  4. Die Kosten, die mit dem Kauf verbunden sind:

                 -5 % Grunderwerbsteuer (von der Wertbestimmung des Finanzamts,
                   meistens sehr geringe Abweichungen vom Verkehrswertes)

                 - cca. 2 % Rechtsanwalts und Notarkosten  (vom Kaufpreis)

                 -3 % Courtage (vom Kaufpreis)

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