Alle unsere Mitteilungen und Angebote sind nur für den Interessent
bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Erlangen Dritte durch unbefugte Weitergabe Kenntnis von den von uns angebotenen Objekten und kommt es dann zum Abschluss eines Kauf (oder vertragsähnlichen Verhältnises), so schuldet uns der Interessent, welcher unbefugt unsere Informationen weitergegeben hat, die Provision.
Für die Richtigkeit den in den Angebotsunterlagen dargestellten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.
Hat der Auftraggeber von dem von uns benannten Objekt bereits Kenntnis, ist er verpflichtet, unser Angebot sofort zurückzuweisen und schriftlich mitzuteilen, woher er Kenntnis von diesem Objekt erlangt hat. Ansonsten gilt das nachgewiesene Objekt als bisher unbekannt.
Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss
eines Vertrages. Beim Kauf gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objekts als Vertragsabschluß.
Die Vermittlungsprovision ist jeweils auch zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehener Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen der Gebührensätze zugrunde zu legen sind.
Die Vermittlungsprovision ist jeweils auch zu zahlen, wenn zum Kauf eines Objektes aus unserem Maklernetz kommt.
Wird ein Kaufvertrag, welcher bereits rechtskräftig ist, rückgängig gemacht, wird unser Provisionsanspruch nicht beeinträchtigt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, beinhalten keine Zusicherung.
Zwischenverkauf und alle Änderungen bleiben vorbehalten.